Betreuungsangebot Grundschule
Die Grundschule bietet in allen Jahrgängen die Möglichkeit den Ganztagesschulzug in Wahlform (§ 4a) zu besuchen. Die Schülerinnen und Schüler können ab 07.00 Uhr frühstücken und mittags in der Mensa essen. Die vielfältigen schulischen Angebote im Ganztag enden um 16.00 Uhr, danach können die Grundschüler/innen bis 17.00 Uhr in der Kernzeitbetreuung verbleiben.
Die Halbtagsschüler/innen können auf Wunsch im Mittagsband bis 14.00 Uhr in der Kernzeitbetreuung betreut werden.
Verlässliche Grundschule
Betreuungszeiten zwischen 7.00 Uhr - 14.00 Uhr. Die Tage sind frei wählbar, dürfen aber nicht getauscht werden. Änderungen sind schriftlich einzureichen; ebenso Kündigungen unter Einhaltung der Kündigungsfrist.
Es gibt zwei verschiedene Formen:
1. Kann-Zeiten: Das Kind kann in der angemeldeten Zeit in die Kernzeit gehen, bei Nichterscheinen werden die Eltern nicht benachrichtigt.
2. Verbindliche-Zeiten: Das Kind ist verbindlich angemeldet, bei Nichterscheinen werden die Eltern benachrichtigt.
Die Betreuung erfolgt durch erziehungserfahrene, aber nicht zwingend pädagogisch ausgebildete Personen der AWO in der Kernzeitbetreuung (Kerni). Dieses Betreuungskonzept ist kostenpflichtig und kann jederzeit mit Einhaltung der Kündigungsfrist (4 Wochen vor Beginn des neuen Monats) gekündigt werden.
Ganztagesschule
Das Kind ist bis 16.00 Uhr (montags - donnerstags) bindend angemeldet. Bei Nichterscheinen ist eine Entschuldigung nötig. Dieses Betreuungskonzept ist kostenfrei, die Anmeldung ist bindend für ein Schuljahr.
Eine zusätzliche Kernzeitbetreuung ab 7.00 Uhr und weiter bis 17.00 Uhr ist kostenfrei möglich.
Mittagessen
Dieses Angebot ist kostenpflichtig und tageweise buchbar. Es kann jederzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist (2 Wochen vor Beginn des neuen Monats) gekündigt werden. Voraussetzung an der Teilnahme am Mittagstisch ist die Anmeldung im Kernzeit- oder Ganztagesbetrieb, da Ihr Kind vom Kernzeitpersonal beaufsichtigt wird und somit versichert ist.